Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungs-, Planungs- und Berechnungsleistungen zwischen

KlimaKompass Leipzig – Energieberatung und Planung
Inhaber: Stephan Kuch
Cunnersdorfer Straße 2a
04318 Leipzig

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.

Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere Energieberatungen für Wohngebäude, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Fördermittelberatungen, Energieausweise, Heizlastberechnungen, Wärmepumpen- und Klimaanlagenberatungen bzw. -planungen sowie energetische Baubegleitungen.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

  1. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Angaben auf der Website stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.

 

  1. Abgrenzung des Leistungsumfangs

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen Beratungs- und Planungsleistungen keine handwerkliche Ausführung, Montage, Bauleitung, Fachbauleitung oder vollständige Objektüberwachung.

Die energetische Baubegleitung ersetzt keine Bauleitung oder Fachbauleitung. Ausführende Fachunternehmen bleiben für die fachgerechte Ausführung ihrer Leistungen selbst verantwortlich.

Technische Empfehlungen und Berechnungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, den erfassten Gebäudedaten und den zum Zeitpunkt der Bearbeitung bekannten Randbedingungen.

 

  1. Fördermittelberatung und Förderprogramme

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einordnung grundsätzlich geeigneter Förderprogramme und Fördervoraussetzungen.

Eine Garantie für die Bewilligung, Auszahlung oder Höhe von Fördermitteln wird nicht übernommen.

Förderprogramme, Förderbedingungen und Fördersätze können durch die zuständigen Förderstellen geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.

Soweit für eine Förderung weitere Fachplaner, Sachverständige, Energieeffizienz-Experten, ausführende Fachunternehmen oder sonstige Stellen erforderlich sind, werden diese Leistungen nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

Bauunterlagen und Grundrisse

Angaben zu Bauteilen und Anlagentechnik

Verbrauchsdaten

vorhandene Energieausweise oder Berechnungen

Angebote ausführender Fachunternehmen

sonstige für die jeweilige Leistung erforderliche Informationen

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über ihm bekannte Änderungen oder Abweichungen, die für die Bearbeitung relevant sein können.

Soweit eine Besichtigung erforderlich oder vereinbart ist, stellt der Auftraggeber den erforderlichen Zugang zum Gebäude und zu den relevanten Räumen bzw. Anlagen sicher.

Verzögerungen, die auf fehlenden oder verspätet bereitgestellten Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.

 

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

KlimaKompass Leipzig wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

  1. Termine und Bearbeitungszeiten

Angegebene Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Die Bearbeitungszeit beginnt grundsätzlich erst, wenn alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen und erforderliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erfolgt sind.

Verzögerungen durch Behörden, Förderstellen, Netzbetreiber, Fachunternehmen oder andere Dritte, auf deren Tätigkeit der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, liegen grundsätzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.

 

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend eine weitergehende Haftung vorgeschrieben ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Auftraggeber unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen bereitgestellt hat, sofern deren Unrichtigkeit für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.

Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen von Behörden, Förderstellen oder anderen Dritten wird nicht übernommen, soweit der Auftragnehmer deren Verhalten nicht zu vertreten hat.

 

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert belehrt.

Soll die vereinbarte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine entsprechende ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich.

Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

Das Widerrufsrecht und dessen gesetzliche Voraussetzungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Urheber- und Nutzungsrechte an Unterlagen

Von KlimaKompass Leipzig erstellte Berechnungen, Konzepte, Berichte, Pläne und sonstige Unterlagen dürfen vom Auftraggeber für das vertraglich vereinbarte Vorhaben verwendet werden.

Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung für andere Vorhaben ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit keine gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.

Die Weitergabe an Behörden, Förderstellen, finanzierende Institute oder mit dem konkreten Vorhaben beauftragte Fachunternehmen ist im erforderlichen Umfang zulässig.

 

  1. Verbraucherstreitbeilegung

Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht, nimmt KlimaKompass Leipzig nicht an einem solchen Verfahren teil.

 

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: August 2026